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Rücktritt durch den Vertragspartner

Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.

Außerhalb des im § 5.5 des im AGBH festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:

  • bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis
  • bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis
  • in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis

Wir empfehlen dir vor Antritt der Reise eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.